1. Der Abschluss des Reisevertrages
a.) Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde dem Veranstalter Teddy
Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei die
Anmeldung schriftlich, vorgenommen werden.
b.) Der Anmelder einer Reise hat für die Vertragsverpflichtungen, auch für
alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine
eigenen Verpflichtungen einzustehen, wenn er durch ausdrückliche oder
gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommnen
hat. An die Reisanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form.
c.) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt in
der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden
sind. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser
Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme erklärt.
2. Zahlung des Reisepreises (generell, siehe Ausnahme Gay Games)
a.) Nach Vertragsabschluß und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne
von 651 Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Teilnehme
zuleisten.
b) Die Restzahlung wird fällig, wie dies im Einzelfall mit Teddy Travel
vereinbart ist. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, jedoch nicht früher als 3 Wochen
vor Reisebeginn.
c.) Sie können ihren Reisepreis mit den Zahlungsarten Überweisung , Scheck
in
EURO oder bar, oder per Kreditkarte plus 2,5 % Gebühr (AX/MC/VI begleichen.
Es gilt der offiziell gültige Umrechnungskurs.!
3. Unsere Leistungen
a.) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung
in unseren Prospekten bzw. unseren Katalogen sowie den Reiseunterlagen
(Reiseanmeldung und Reisebestätigung).
b.) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche haben nur
Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt werden.
4. Preisänderung
a.) Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vertraglich vorgesehenen
Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, sind wir nach dem Ablauf dieses
Zeitraumes berechtigt, den vereinbarten Reisepreis bis zu 5 % zu erhöhen,
wenn sich die Preise der Leistungsträger für Beförderungskosten, die Abgaben
für Hafen-, Flughafen- und Einreisegebühren erhöht haben oder für die
betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Für die
Berechnung der Erhöhung ist maßgeblich der Preis der in Satz 1 genannten
Leistungen bzw. Gebühren oder die Wechselkurse zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und uns. Der Höhe nach ist die
Erhöhung beschränkt auf die anteilige Erhöhung der jeweiligen
Kostenpositionen,
oder die Kostenpositionen, die von einer Wechselkursänderung betroffen sind.
b.) Ein Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung haben wir dem
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c.) Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5 % des
Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
unserem Angebot anzubieten.
d.) Der Kunde hat unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung die
Rechte nach Ziffer 4. c) uns gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle
Gewährleistungsansprüche unberührt. Wir sind verpflichtet, den Kunden
unverzüglich über Leistungsänderungen oder -Abweichungen in Kenntnis zu
setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages werden wir
dem Kunden nach seiner Wahl kostenlose Umbuchungen oder einen kostenlosen
Rücktritt vom Vertrag anbieten.
6. Rücktritt des Kunden bei Flugreisen / Hotelbuchungen
a.) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist
der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück, kann Teddy Travel Aufwendungsersatz nach Maßgabe
folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen
(ausgenommen Gay Games Köln Zeitraum 15.07.10 bis 25.08.10:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,
am Anreisetag 95 % des Reisepreises
b.) machen wir eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 6. a) geltend,
ist der Kunde gleichwohl berechtigt, uns die Entstehung eines geringeren
Schadens nachzuweisen.
c) Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die
vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser weitergehende
Schaden von uns geltend gemacht werden.
7. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Verlangt der Kunde nach Reisevertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen,
so kann Teddy Travel ein Bearbeitungsentgelt von30 EURO pro Person
verlangen, soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen, deren Höhe
sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten
Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was wir durch anderweitige Verwendung
dar Reiseleistung erwerben können.
8. Ersetzungsbefugnis
a.) Der Kunde kann bis einen Werktag vor Reiseantritt verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstellen.
b.) Bei Eintritt eines Dritten sind die durch diesen Eintritt entsprechenden
nachweisbaren Mehrkosten, mindestens jedoch 30 Euro, pauschal und ohne
weiteren Nachweis fällig, sofern diese Änderung mindestens 30 Tage vor Reise-
antritt geschieht.Bei kurzfristigen Änderungen kann es zu Stornierung mit
Neuanmeldung u.U. kommen.
c.) Für den unter b) genannten Betrag und den Reisepreis haften der Kunde
und der Dritte als Gesamtschuldner.
9. Rücktritt und Kündigung durch Teddy Travel
a.) Teddy Travel kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde
trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für
uns/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann,
wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in
diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte
Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der
Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben
unberührt.
b.) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen Absage durch
uns kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise von Teddy Travel verlangen, wenn Teddy Travel
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden obliegt es, dieses Recht unverzüglich
nach der Absage oder dem Rücktritt uns gegenüber geltend zu machen.
10. Kündigung infolge höhere Gewalt
a.) Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen in erheblicher Art
durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen (Entzug der Länderrechte, Grenzschließungen),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertigen
Fällen berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur
Kündigung.
b.) Im Falle der Kündigung kann Teddy Travel erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürger!ichen Gesetzbuches zu
bemessende Entschädigung verlangen.
c.) Teddy Travel ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet,
falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Falle hat Teddy
Travel die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst
sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der
Reisende zu tragen.
11. Flugreisen
Es gelten im allgemeinen die mit den Reiseparteien ausgegebenen Flugpläne.
Bei Änderungen werden wir Sie unmittelbar nach Kenntnis von solchen
Umständen informieren. Direktflüge sind nicht immer "Non-Stop-Flüge" und
können insbesondere Zwischen-Landungen mit einschließen. Sie sind
verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug/-fahrt durch die
örtliche Reiseleitung oder -vertretung den genauen Zeitpunkt des
Rückfluges/-fahrt nochmals bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch
die Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht aufkommen.
12. Gepäckbeförderung
Im Rahmen unserer Flugreisen werden bis zu 20 kg Gepäck pro Gast befördert.
Mehr Gepäck ist in der Regel auch gegen Aufpreis nicht möglich. Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bitten wir, unverzüglich an Ort und
Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung der
Fluggesellschaft.
13.Gewähtleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von
Leistungsstörungen
a.) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw.
einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b.) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen
gegenüber Teddy Travel anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine
reisevertragliche Gewährleistungsansprüche mehr stützen.
c.) Wird diese Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem
Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß 651 e BGB nur dann zu, wenn
er Teddy Travel fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat,
wenn Abhilfe unmöglich oder von Teddy Travel verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem und Teddy Travel erkennbaren Grund nicht
zuzumuten ist.
d.) Im Falle berechtigter Kündigung kann Teddy Travel für erbrachte oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung
verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen
sowie Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
maßgeblich (vgl. 471 des BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder
zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. Teddy
Travel hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der
Vertragsaufhebung notwendig sind. ist die Rückbeförderung im Reisevertrag
mit umfasst, so hat Teddy Travel auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten
zu tragen.
e) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den Teddy Travel zu vertreten
hat, so kann der Kunde auch Schadenersatz verlangen.
14. Haftungsbeschränkung
a.) Die vertragliche Haftung von Teddy Travel ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
a.a.) Soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
a.b.) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
b.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich
Teddy Travel gegenüber dem Kunden auf diese Vorschriften berufen.
c.) Teddy Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, reine
Flugvermittlungen, reine Hotelvermittlungen usw.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
d.) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
e.) Kommt Teddy Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für
Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Verletzung sowie für Verlust
und Beschädigung von Gepäck. Sofern Teddy Travel in anderen Fällen
Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
f.) Kommt Teddy Travel bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu,
so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und
des Binnenschifffahrtsgesetzes.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a.) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nachträglicher Unmöglichkeit
und wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
Teddy Travel, geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem
vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne
eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b.) Ansprüche des Kunden wegen mangelnder Reiseleistung, nachträglicher
Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in 24 Monaten
nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
c.) Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis
Teddy Travel die Ansprüche schriftlich zurückweist.
d.) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen.
Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen
Namen.
16. Paß- , Visa- und Gesundheitsvorschriften
a.) Teddy Travel weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der
Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung
gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich
zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor
Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger
ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Besondere in
der Person des Kunden gegebene Umstände (ausländische Staatsbürgerschaft,
Doppelstaatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind von
Teddy Travel nur zu beachten, wenn diese Teddy Travel erkennbar sind, durch
den Kunden ausdrücklich mitgeteilt sind oder von Teddy Travel infolge
besonderer Umstände hätten erkannt werden können.
b.) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch Teddy Travel
hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich
nicht Teddy Travel ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung
etc. verpflichtet hat.
c.) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die
Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten der Kunden zurückzuführen sind
(z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende
nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in
Anspruch nehmen. Die Ziffern 6. und 9. gelten entsprechend.
17. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur
Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen, dasselbe gilt für diese
Reisebedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung
des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt
nicht.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Köln.
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 04. April 2014